

Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung – Rechtsanwalt in Hamburg
Wenn die Versicherung in Hamburg den Rücktritt erklärt
Der Rücktritt von der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein drastischer Schritt, der für den Versicherten oft eine schwere Belastung darstellt. In Hamburg kommt es vermehrt zu Rücktritten durch Versicherer, die behaupten, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss wichtige Gesundheitsinformationen verschwiegen. Diese Rücktritte haben zur Folge, dass der Vertrag rückwirkend als nichtig gilt, was bedeutet, dass der Versicherte im Ernstfall keine Leistungen erhält.
Häufige Gründe für den Rücktritt in Hamburg
Versicherer in Hamburg berufen sich beim Rücktritt oft auf die vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie argumentieren, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags relevante Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden nicht offengelegt hat. Dies kann selbst dann problematisch sein, wenn die nicht angegebenen Krankheiten keinen direkten Einfluss auf die Berufsunfähigkeit haben. Der Versicherer nutzt diese Lücken im Antrag, um sich von der Leistungspflicht zu befreien. Es ist daher wichtig, bei Rücktrittserklärungen schnell zu reagieren.
Wie Sie sich gegen den Rücktritt wehren können
Ein spezialisierter Anwalt in Hamburg kann prüfen, ob der Rücktritt rechtlich gerechtfertigt ist. Oft gibt es Möglichkeiten, den Rücktritt anzufechten, insbesondere wenn die Gesundheitsfragen unklar oder missverständlich formuliert waren. Mit professioneller Hilfe können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen den Rücktritt deutlich erhöhen. In vielen Fällen gelingt es, den Versicherer zur Leistung zu verpflichten oder zumindest eine Kompromisslösung zu erzielen.
Lassen Sie sich in Hamburg von einem spezialisierten Anwalt beraten, um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen und den Rücktritt anzufechten!