

Falschberatung bei Berufsunfähigkeit – was tun?
Wenn falsche Beratung zum Problem wird
Es kann vorkommen, dass Versicherte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend oder sogar falsch beraten werden. Dies betrifft häufig unklare Vertragsbedingungen oder das Verschweigen wichtiger Klauseln, die im Ernstfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. Eine Falschberatung kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn sich herausstellt, dass wesentliche Details zur Leistungspflicht der Versicherung nicht offengelegt wurden. Versicherte stehen dann oft ohne die erwartete Absicherung da.
Häufige Fehler bei der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein häufiger Fehler bei der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die unzureichende Information über die vorvertragliche Anzeigepflicht. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass sie bereits bei kleinsten gesundheitlichen Problemen genauestens Auskunft geben müssen. Ein weiteres Problem ist, dass Vermittler oft nicht auf versteckte Klauseln hinweisen, die den Versicherer im Ernstfall von der Leistungspflicht entbinden. So kommt es vor, dass der Versicherte im guten Glauben eine Police abschließt, die jedoch nicht den gewünschten Schutz bietet.
Wie Sie bei Falschberatung vorgehen können
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie falsch beraten wurden, ist es wichtig, schnell zu handeln. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann den Vertrag und die Beratungsgespräche prüfen, um festzustellen, ob es Versäumnisse oder Fehlberatungen gab. Sollte dies der Fall sein, können Sie möglicherweise Schadensersatz oder eine Korrektur des Vertrags verlangen. Auch eine Anfechtung des Vertrags durch den Versicherer aufgrund von Falschberatung kann rechtlich angefochten werden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei einer Falschberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren!