

BU Versicherung zahlt nicht wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung
Was ist eine vorvertragliche Pflichtverletzung?
Eine vorvertragliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wesentliche Gesundheitsinformationen nicht vollständig oder korrekt angegeben hat. Dies betrifft oft den Gesundheitszustand oder frühere Erkrankungen, die im Antragsformular angegeben werden müssen. Die Versicherer nutzen diese Pflichtverletzungen häufig als Argument, um im Leistungsfall die Auszahlung zu verweigern.
Die häufigsten Fehler bei der Anzeigepflicht
Viele Versicherte machen unabsichtlich Fehler bei der Antragsstellung, indem sie frühere Gesundheitsprobleme oder Behandlungen nicht vollständig angeben. Diese Versäumnisse können weitreichende Konsequenzen haben, da die Versicherungen behaupten, dass sie bei vollständiger Information den Vertrag anders gestaltet oder sogar abgelehnt hätten. Besonders häufig kommt es zu Problemen, wenn Versicherungsnehmer den Schweregrad von Symptomen unterschätzen oder diese als irrelevant einstufen. Dies wird von Versicherern jedoch oft als vorvertragliche Pflichtverletzung gewertet.
Wie Sie sich gegen die Ablehnung wehren können
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung verweigert, sollten Sie rechtlichen Beistand suchen. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die angeblichen Pflichtverletzungen tatsächlich relevant sind und ob die Versicherung im Recht ist, die Zahlung zu verweigern. In vielen Fällen lassen sich solche Ablehnungen anfechten, insbesondere wenn unklare oder missverständliche Gesundheitsfragen im Antrag eine Rolle gespielt haben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegen die Ablehnung vorzugehen.
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