Keine Zahlung aus Berufsunfähigkeit wegen Anzeigepflichtverletzung

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Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht
Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht

Keine Zahlung aus Berufsunfähigkeit wegen Anzeigepflichtverletzung

Was bedeutet Anfechtung durch den Versicherer?

Eine Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht tritt ein, wenn der Versicherer feststellt, dass Sie beim Abschluss des Vertrags wesentliche Gesundheitsangaben nicht gemacht haben. In diesem Fall kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend als nichtig erklären. Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag von Anfang an als ungültig betrachtet wird, und Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten – selbst dann, wenn Sie berufsunfähig geworden sind.

Wann ist eine Anfechtung zulässig?

Eine Anfechtung ist zulässig, wenn der Versicherungsnehmer falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für den Versicherer relevant waren. Leider werden aber auch in der Praxis fehlerhafte Ratschläge von Beratern erteilt, oder Fragen missverständlich gestellt.

Typische Beispiele sind als unwichtig empfundene chronischen Erkrankungen, früheren Krankenhausaufenthalte oder regelmäßigen Arztbesuche.

Der Versicherer muss nachweisen, dass diese Informationen seine Entscheidung beeinflusst hätten – sei es in der Höhe der Prämien oder in der Frage, ob er den Vertrag überhaupt abgeschlossen hätte. In einigen Fällen wird die Anfechtung sogar Jahre nach Vertragsabschluss erklärt, was den Versicherungsnehmer in eine schwierige Lage bringen kann.

Was können Sie tun, wenn Ihre Versicherung den Vertrag anfechtet?

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag anfechtet, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen. Denn Versicherer schützen Ihre Versichertengengemeinschaft. Niemand soll Geld bekommen, der keinen Anspruch darauf hat. Aber wer außer einem Richter kann das schon sagen?

Wir prüfen, ob die Anfechtung rechtmäßig ist und ob Ihre Angaben tatsächlich so fehlerhaft waren, wie behauptet wird. Wir kennen uns aus.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Kontaktieren Sie uns, um Ihr Recht zu wahren und gegen die Anfechtung vorzugehen.

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