

QCG-Förderung für Mitarbeiterschulungen – das sollten Unternehmen wissen
Weiterbildungen fördern und Fachkräfte binden
Gut qualifizierte Mitarbeitende sind das Rückgrat eines erfolgreichen Unternehmens. Doch viele Betriebe scheuen die Kosten für gezielte Schulungen. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet genau hier Unterstützung: Es fördert Weiterbildungen finanziell und hilft Unternehmen, Fachkräfte langfristig zu entwickeln und zu halten.
Voraussetzungen und Förderumfang im Überblick
Die QCG-Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größen, die ihre Beschäftigten durch externe Weiterbildungsmaßnahmen qualifizieren möchten. Gefördert werden u. a. Kursgebühren sowie anteilige Lohnkosten während der Schulung. Voraussetzung ist, dass die Schulung nicht lediglich vorhandene Kenntnisse auffrischt, sondern neue Kompetenzen vermittelt. Der Bildungsanbieter muss zertifiziert sein, und die Maßnahme darf nicht ausschließlich betriebsintern durchgeführt werden.
Beratung macht den Unterschied
Die Auswahl geeigneter Maßnahmen und das Einhalten aller Förderkriterien ist entscheidend für den Erfolg des Antrags. Schüren Beratung unterstützt Sie von Beginn an – von der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs bis hin zur Einreichung aller Unterlagen. So stellen wir sicher, dass Ihre Schulungsmaßnahmen sowohl strategisch als auch finanziell erfolgreich umgesetzt werden können.
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Mitarbeiterschulungen! Jetzt beraten lassen: 📩 info@schueren-beratung.de