

Geförderte Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz beantragen – so funktioniert’s
Staatliche Unterstützung für Ihre Personalentwicklung
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eröffnet Unternehmen attraktive Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter gezielt weiterzubilden – und dabei erheblich Kosten zu sparen. Der Staat übernimmt je nach Unternehmensgröße einen Großteil der Lehrgangs- und Lohnkosten. Wer den Fachkräftemangel aktiv angehen will, kann durch gezielte Förderung betriebliche Weiterbildung effizient und nachhaltig gestalten.
Förderbedingungen und Antragstellung im Überblick
Um eine Weiterbildung über das QCG zu fördern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Maßnahme muss über ein anerkanntes Bildungsinstitut laufen und darf nicht rein betriebsintern sein. Gefördert werden Qualifizierungen, die über einfache Anpassungsschulungen hinausgehen – also echte Weiterentwicklungen. Der Antrag wird über die Agentur für Arbeit gestellt, idealerweise in enger Abstimmung mit einem Beratungspartner, der den gesamten Prozess begleitet.
Mit professioneller Beratung zur erfolgreichen Förderung
Damit Sie als Unternehmen die Fördermittel vollständig und rechtssicher nutzen können, ist eine strukturierte Vorbereitung unerlässlich. Schüren Beratung begleitet Sie von der Analyse des Schulungsbedarfs über die Auswahl geeigneter Weiterbildungen bis hin zur kompletten Antragstellung. Unser Ziel: den Aufwand für Sie minimieren und den Fördererfolg maximieren – individuell, transparent und praxisnah.
Jetzt beraten lassen und geförderte Weiterbildungen gezielt einsetzen! Kontaktieren Sie uns 📩 info@schueren-beratung.de