AED-Pflicht in Betrieben – was Unternehmen wissen müssen

AED-Pflicht in Betrieben – was Unternehmen wissen müssen
AED-Pflicht in Betrieben – was Unternehmen wissen müssen

AED-Pflicht in Betrieben – was Unternehmen wissen müssen

AED-Pflicht in Betrieben

In Deutschland besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) vorzuhalten. Die Entscheidung zur Anschaffung eines AEDs liegt im Ermessen des Arbeitgebers und sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Faktoren wie die Anzahl der Beschäftigten, das Alter der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeiten spielen hierbei eine Rolle. Obwohl keine Pflicht besteht, kann die Bereitstellung eines AEDs im Ernstfall lebensrettend sein.

Vorteile der AED-Anschaffung für Unternehmen

Ein plötzlicher Herzstillstand kann jederzeit auftreten. Mit jeder Minute ohne Defibrillation sinkt die Überlebenschance um etwa 10 %. Ein AED ermöglicht es, schnell und effektiv zu reagieren, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Die Geräte sind so konzipiert, dass sie auch von Laien bedient werden können, was die Ersthelfer im Unternehmen entlastet und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

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