Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel – so geht’s korrekt

MieterwechselZählerablesungZwischenablesungVerbrauchsabhängige kostenVerbrauchsunabhängige Kosten
Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel – so geht’s korrekt
Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel – so geht’s korrekt

Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel – so geht’s korrekt

🔍 Pflicht zur Zwischenablesung bei Mieterwechsel

Bei einem Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums sind Vermieter verpflichtet, eine Zwischenablesung der Verbrauchszähler (Heizung, Warmwasser, Kaltwasser) durchzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 9b der Heizkostenverordnung (HKVO) . Die Zwischenablesung ermöglicht eine korrekte Aufteilung der verbrauchsabhängigen Kosten zwischen dem ausziehenden und dem einziehenden Mieter. Die übrigen Betriebskosten werden in der Regel zeitanteilig aufgeteilt.​


📜 Rechtsgrundlagen und Fristen

Gemäß § 556 BGB ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Teilabrechnung zum Zeitpunkt des Mieterwechsels zu erstellen. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt für den gesamten Abrechnungszeitraum, üblicherweise ein Kalenderjahr, und muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen . In dieser Abrechnung sind die Kosten anteilig auf den alten und den neuen Mieter aufzuteilen.​


💡 Kosten der Zwischenablesung sind nicht umlagefähig

Die Kosten für die Zwischenablesung gelten als Verwaltungskosten und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Dies wurde durch den Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.11.2007 (Az.: VIII ZR 19/07) bestätigt . Der Vermieter trägt diese Kosten, es sei denn, im Mietvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.​


🛠️ Praktische Umsetzung für Vermieter

Um eine korrekte Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel sicherzustellen, sollten Vermieter:​

  • Zeitnah eine Zwischenablesung der relevanten Zähler durchführen.

  • Verbrauchsabhängige Kosten anhand der Ablesewerte auf die jeweiligen Mietparteien aufteilen.

  • Verbrauchsunabhängige Kosten (z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr) zeitanteilig entsprechend der Mietdauer der jeweiligen Mieter aufteilen.

  • Die Gesamtabrechnung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellen und beiden Mietern jeweils ihren Anteil transparent darstellen.​

Bei Unsicherheiten oder zur Vermeidung von Fehlern empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.​

„Sie möchten rechtssicher und effizient abrechnen? Sprechen Sie mit uns – LippeMiete unterstützt private Vermieter bei der korrekten Betriebskostenabrechnung.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!“

Jetzt anfragen

Besuche ähnliche Expos

powered by

Expoya
V 2.2.1