

Mietrecht – Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern
Mietrecht – Fundament des Mietverhältnisses
Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 535 bis 580a BGB. Es bildet die rechtliche Grundlage für alle Mietverhältnisse und schützt sowohl Mieter als auch Vermieter. Für Eigentümer, die Wohnraum vermieten, ist fundiertes Wissen über die mietrechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich – denn Fehler in der Vertragsgestaltung oder Durchführung können schnell teuer werden.
Pflichten des Vermieters nach § 535 BGB
Ein zentraler Paragraf im Mietrecht ist § 535 BGB: Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Das bedeutet konkret: Die Wohnung muss bei Einzug mängelfrei sein, während der Mietzeit instand gehalten werden und bei Mängeln muss der Vermieter unverzüglich reagieren. Auch Betriebskostenabrechnungen müssen nach § 556 BGB fristgerecht und transparent erstellt werden.
Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Miete (§ 535 Abs. 2 BGB) verpflichtet und hat die Wohnung sorgsam zu behandeln. Er darf grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vornehmen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB). Kleinreparaturklauseln, Untervermietung, Tierhaltung – viele Regelungen können im Mietvertrag individuell vereinbart werden, müssen jedoch der geltenden Rechtsprechung standhalten.
Typische Streitpunkte und wie man sie vermeidet
Immer wieder kommt es zu Konflikten rund um Betriebskostenabrechnungen, Kautionsrückzahlungen oder Kündigungen. Ein häufiger Streitpunkt: die ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung. Vermieter müssen sich hier an klare gesetzliche Vorgaben halten, insbesondere die 12-Monatsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer rechtssichere Abläufe etablieren will, profitiert von einer professionellen Mietverwaltung, die Fristen überwacht und aktuelle Urteile kennt.
Rechtssicher vermieten – mit LippeMiete an Ihrer Seite.
Wir übernehmen die rechtlich korrekte Abwicklung Ihres Mietverhältnisses, von der Vertragsgestaltung bis zur Abrechnung.