Betriebskosten vs. Nebenkosten – Was ist der Unterschied?

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Betriebskosten vs. Nebenkosten – Was ist der Unterschied?
Betriebskosten vs. Nebenkosten – Was ist der Unterschied?

Betriebskosten vs. Nebenkosten – Was ist der Unterschied?

🔍 Begriffsklärung: Betriebskosten sind Nebenkosten – aber nicht umgekehrt

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Nebenkosten“ und „Betriebskosten“ oft gleichgesetzt – rechtlich ist das jedoch nicht ganz korrekt. „Betriebskosten“ sind im mietrechtlichen Sinne diejenigen laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie entstehen und auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Begriff „Nebenkosten“ hingegen ist weiter gefasst und umfasst auch Kosten, die nicht umlagefähig sind, z. B. Instandhaltung oder Verwaltung. Als professionelle Mietverwaltung helfen wir Ihnen dabei, diese Unterschiede sauber zu trennen und nur zulässige Posten abzurechnen.


📜 Rechtsgrundlage: Betriebskosten nach § 556 BGB und Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die rechtliche Grundlage für die Abrechnung von Betriebskosten ergibt sich aus § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dort sind exakt 17 Kostenarten definiert, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen – von der Grundsteuer über Wasser- und Abwasserkosten bis hin zur Treppenhausreinigung und Heizkosten. Voraussetzung: Diese Umlage muss im Mietvertrag wirksam vereinbart sein. Bei LippeMiete stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – und gleichzeitig nachvollziehbar und rechtssicher für Ihre Mieter sind.


🛑 Typische Fehler vermeiden: Keine Umlage von nicht umlagefähigen Kosten

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Vermieter rechnen fälschlicherweise nicht umlagefähige Kosten – wie Bankgebühren, Reparaturen oder Hausverwalterhonorare – über die Nebenkosten ab. Das ist rechtlich unzulässig und kann zur vollständigen Beanstandung der Abrechnung führen. Wir prüfen Ihre Betriebskostenabrechnung sorgfältig und sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit, sowohl für Sie als Eigentümer als auch für Ihre Mieter. So vermeiden Sie Rückfragen, Widersprüche oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen.

„Sie möchten rechtssicher und effizient abrechnen? Sprechen Sie mit uns – LippeMiete unterstützt private Vermieter bei der korrekten Betriebskostenabrechnung.

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