

Vorschriften für Balkonkraftwerke in der Schweiz
Was ist in der Schweiz erlaubt? – Rechtliche Grundlagen für Balkonkraftwerke
Wer in der Schweiz ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, muss sich an bestimmte Vorschriften halten – die gute Nachricht: Der Betrieb ist grundsätzlich erlaubt! Kleine Solaranlagen mit einer Leistung bis 600 Watt (Wechselrichterleistung) gelten in der Regel als bewilligungsfrei, wenn sie an das bestehende Stromnetz angeschlossen werden. Die Netzanschlussnormen (insb. NIN 2020 und ESTI-Richtlinien) sind dennoch einzuhalten – insbesondere in Bezug auf die Sicherheit des Steckers und des Wechselrichters.
Anmeldung & Netzbetreiber – Was Sie beachten sollten
Auch wenn keine Baubewilligung notwendig ist, muss das Balkonkraftwerk beim lokalen Netzbetreiber gemeldet werden. In den meisten Fällen genügt ein kurzes Formular oder eine E-Mail mit technischen Angaben. Manche Energieversorger verlangen zudem einen Nachweis über den verwendeten Wechselrichter und dessen Konformität.
Miete oder Stockwerkeigentum – Wer muss zustimmen?
Wenn Sie zur Miete wohnen oder Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind, müssen Sie vor der Installation die Zustimmung der Vermieterschaft oder der Miteigentümerschaft einholen. Balkonkraftwerke gelten zwar als temporär und rückbaubar, doch bauliche Veränderungen wie Geländermontagen oder Kabeldurchführungen können zustimmungspflichtig sein. Viele Vermieter sind jedoch offen – besonders wenn der Aufbau sauber und professionell erfolgt.
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