

Rehasport Zuzahlung Fitnessstudio – Was bezahlt die Krankenkasse wirklich?
🧩 Wenn Gesundheit zur Kostenfrage wird...
Du hast Rückenschmerzen, Gelenkprobleme oder leidest unter einer chronischen Erkrankung – dein Arzt verordnet dir Rehasport. Und plötzlich stehst du vor einer Frage, die vielen nicht gestellt wird – was kostet mich das eigentlich im Fitnessstudio?
Der größte Schmerz für Betroffene? 🤕 Nicht die Bewegung. Nicht die Überwindung. Sondern: die Unsicherheit, ob man sich das leisten kann – oder ob die Krankenkasse wirklich zahlt.
„Du willst wieder ins Leben. Doch das Formular entscheidet, wie schnell du dahin kommst."
Lass uns genau das aufklären – transparent, verständlich und mit allen Antworten, die du brauchst.
📋 Voraussetzungen für die Kostenübernahme beim Rehasport im Fitnessstudio
Damit du Rehasport im ACTIVITY FITNESS Fitnessstudio nutzen kannst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
✅ Ärztliche Rehasport Verordnung (Formular 56): Dein Hausarzt oder Facharzt stellt die Notwendigkeit fest und verordnet Rehasport.
🩺 Medizinische Indikation: Rehasport wird bei orthopädischen, neurologischen, kardiologischen und metabolischen Erkrankungen verschrieben.
🏥 Zugelassener Anbieter: Dein Fitnessstudio muss offiziell als Rehasport-Anbieter anerkannt sein (mit Rehasport-Zertifizierung nach §64 SGB IX).
💳 Gesetzlich versichert: Nur gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die volle Kostenübernahme (Privatversicherte auf Anfrage/Tarif).
💶 Wie viel übernimmt die Krankenkasse wirklich?
💸 Bis zu 100 % der Kurskosten werden bei klassischen Rehasportgruppen vom Kostenträger übernommen – das ist gesetzlich geregelt.
📉 ABER: In Fitnessstudios kann es zu Zuzahlungen kommen, wenn du über die verordnete Leistung hinausgehst – z. B. für Geräte, Kurse, Sauna oder Studio-Nutzung.
🧾 Typisch ist eine Zuzahlung zwischen 25 und 50 € monatlich, je nach Ausstattung, Region und Leistungsumfang.
👉 Tipp: Lasse dir die genauen Zuzahlungen schriftlich bestätigen, bevor du mit dem Training beginnst.
🧠 Warum warten?
Du hast den ersten Schritt gemacht – die Verordnung liegt vor. Stell dir vor, du wartest zu lange – und verlierst wieder an Beweglichkeit, Vertrauen, Energie.
Was wäre, wenn du jetzt nicht startest?
Manche Momente entscheiden leise über Jahre. Und dieser Moment jetzt könnte einer davon sein.
🧾 Welche Unterlagen brauchst du für die Erstattung?
Wenn du dein Geld (teilweise) zurück willst, brauchst du:
✅ Ausgefüllte Verordnung Muster 56
📄 Teilnahmebestätigung (mindestens 50 % der Einheiten besucht)
🧾 Rechnung vom Fitnessstudio mit:
deinem Namen
Kursdaten / Einheitenzahl
Bruttobetrag mit MwSt.
💳 Deine Bankverbindung (IBAN/BIC)
⏳ Frist: Innerhalb von 3 Monaten nach Kursende einreichen. Bearbeitungszeit: meist 4–6 Wochen.
🏋️♂️ Wo kannst du Rehasport mit Zuzahlung machen?
🏥 Physiotherapiepraxen mit angeschlossenem Geräteraum
🏃♀️ ACTIVITY FITNESS oder Fitnessstudios mit Rehasport-Zertifizierung.
🏫 Vereine mit erweiterten Angeboten
⚠️ Achtung: Nicht jedes Fitnessstudio ist automatisch abrechnungsfähig! Nur Einrichtungen mit offizieller Anerkennung dürfen mit Krankenkassen abrechnen.
📌 Fazit: Rehasport im Fitnessstudio mit Zuzahlung – lohnt sich das?
Ja – wenn du weißt, was dich erwartet.
Denn du bekommst mehr als nur Bewegung. Du bekommst professionelle Begleitung, Zugang zu Geräten, ein ganzheitliches Gesundheitskonzept – und ein Stück Lebensqualität zurück. Die Zuzahlung? Ist oft geringer als eine Monatsmitgliedschaft – und dabei medizinisch abgesichert.