

Rehasport ohne Zuzahlung: Bewegung, die nichts kostet – aber alles verändert!
Stellen Sie sich vor, es gäbe ein medizinisches Angebot, das Ihre Lebensqualität verbessert – ohne dass es Sie einen Cent kostet. Kein Kleingedrucktes. Keine versteckten Gebühren. Nur ein Ziel: Ihre Gesundheit. Rehasport ohne Zuzahlung ist genau das. Eine Leistung, die in Deutschland von den Krankenkassen vollständig übernommen wird – und die Betroffenen oft mehr gibt als nur Bewegung: Hoffnung, Selbstvertrauen und einen neuen Blick auf den eigenen Körper.
Was genau ist Rehasport – und warum kostenlos?
Rehasport ist keine Fitnessstunde, kein Trend, kein Luxus. Es ist eine verordnungsfähige medizinische Leistung, gesetzlich verankert und durch Ihre Krankenkasse zu 100 % gedeckt. Das bedeutet: Keine Eigenbeteiligung. Keine versteckten Kosten. Kein Risiko.
Ob nach einer OP, bei chronischen Beschwerden oder langfristigen Bewegungseinschränkungen – Rehasport unterstützt Ihre körperliche Wiederherstellung. Und zwar sanft, professionell und strukturiert.
„Rehasport ist eine Einladung an den Körper, wieder Vertrauen zu fassen.“
So funktioniert Rehasport ohne Zuzahlung – Schritt für Schritt
Damit Sie Rehasport kostenfrei nutzen können, braucht es nur wenige einfache Schritte:
1. Verordnung durch den Arzt (Formular 56)
Ihr Hausarzt, Orthopäde oder Facharzt stellt Ihnen bei entsprechender Indikation ein Rehasport-Rezept aus – das sogenannte Formular 56.
2. Genehmigung durch Ihre Krankenkasse
Reichen Sie die Rehasport-Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel erfolgt die Bewilligung schnell und ohne großen Aufwand. Wichtig: Ab Genehmigung haben Sie 6 Monate Zeit, um mit dem Training zu beginnen.
3. Rehasport starten – ohne Zuzahlung
Sobald Ihre Verordnung genehmigt wurde, können Sie loslegen: bis zu 50 Einheiten in 18 Monaten, in einer Rehasportgruppe Ihrer Wahl. Die Kursgebühren, Nutzung von Duschen, Umkleidekabinen und – falls nötig – auch Eintrittsgelder (z. B. für Schwimmbäder) werden von Ihrer Kasse übernommen.
Was ist abgedeckt – und was nicht?
Die Krankenkasse trägt die vollen Kosten für die medizinisch notwendige Rehasportmaßnahme. Dazu gehören:
Teilnahme an Gruppenkursen (1–3 Mal wöchentlich, je 45–60 Minuten)
Fachlich geleitete Übungseinheiten durch zertifizierte Rehasportanbieter
Nutzung der Kursräume, Duschen und Umkleiden
Eintrittsgelder für spezielle Einrichtungen (z. B. Wassertherapie im Schwimmbad)
Nicht abgedeckt sind z. B. Fahrten zur Einrichtung oder begleitende Maßnahmen wie Massagen oder Physiotherapie – diese müssen separat ärztlich verordnet werden.
Rehasport – und dann?
Viele Teilnehmende erleben eine deutliche Verbesserung ihrer Beweglichkeit, Ausdauer und Lebensqualität. Falls die Ziele nach Ablauf der ersten Verordnung noch nicht erreicht sind, kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine Folgeverordnung ausgestellt werden – immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.
Fazit: Rehasport ohne Zuzahlung – ein Geschenk, das Sie annehmen dürfen
In einer Zeit, in der Gesundheitsangebote oft mit Eigenbeteiligungen, Selbstbehalten und Zusatzleistungen verbunden sind, wirkt der Rehasport wie ein seltenes Versprechen: Heilung ohne finanzielle Hürde.
Und vielleicht ist genau das seine größte Stärke. Denn was zählt, ist nicht nur die Bewegung – sondern das Gefühl, dabei begleitet, ernst genommen und unterstützt zu werden.
💬 Jetzt aktiv werden:
✔ Lassen Sie sich Rehasport vom Arzt verordnen (Formular 56)
✔ Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein
✔ Finden Sie hier ihren Rehasportanbieter in Ihrer Nähe – z. B. bei ACTIVITY FITNESS
✔ Starten Sie Ihr Training – kostenfrei, professionell, wirksam.
Warten Sie nicht, bis der Schmerz größer wird als der Mut zur Veränderung. Rehasport ohne Zuzahlung – das ist Ihre Chance auf mehr Kraft, mehr Beweglichkeit und mehr Lebensqualität. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch bei ACTIVITY FITNESS – und spüren Sie, wie gut es tut, wieder aktiv zu sein. Melden Sie sich noch heute und gehen Sie hier zur Website👇