Rehasport krankenkasse oder Rentenversicherung!

Rehasport krankenkasse oder Rentenversicherung!
Rehasport krankenkasse oder Rentenversicherung!

Rehasport krankenkasse oder Rentenversicherung!

Rehasport über Krankenkasse oder Rentenversicherung – wer zahlt wann?

In Deutschland gibt es zwei zentrale Kostenträger für Rehabilitationssport: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Beide ermöglichen den Zugang zu Rehasport – aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Formularen, Fristen und Zielsetzungen. Hier erfahren Sie, welcher Träger für Sie zuständig ist und was Sie beachten sollten.


🩺 Rehasport über die gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Für wen geeignet?
Alle gesetzlich Versicherten mit einer chronischen oder von Behinderung bedrohten Erkrankung (§ 2 SGB IX). Auch Herzpatientinnen, Schmerzpatientinnen und Personen mit orthopädischen oder neurologischen Einschränkungen.

Ablauf:

  1. Arzt stellt Formular Muster 56 aus.

  2. Patient reicht das Formular bei seiner Krankenkasse ein.

  3. Die Kasse prüft und genehmigt (Start innerhalb von 6 Monaten notwendig).

  4. Rehasport beginnt bei einem zertifizierten Anbieter – z. B. ACTIVITY FITNESS.

  5. Abrechnung erfolgt regelmäßig über Teilnehmerlisten.

Leistungen:

  • Bis zu 50 Übungseinheiten über einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten.

  • Komplett zuzahlungsfrei.

  • Fokus: gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheitserhalt.


🏢 Rehasport über die Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Für wen geeignet?
Versicherte nach stationärer oder ambulanter Reha, mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung.

Ablauf:

  1. Reha-Arzt füllt Formular G 850 aus.

  2. Patient reicht es bei der DRV ein.

  3. Genehmigung erfolgt – Rehasport muss innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Ende starten.

  4. Teilnahme über zertifizierten Anbieter, z. B. ACTIVITY FITNESS.

  5. Einmalige Endabrechnung nach Ablauf der Maßnahme.

Leistungen:

  • 6 Monate Gültigkeit ab Rehasportbeginn.

  • Oft intensivere Frequenz, aber begrenzte Laufzeit.

  • Ziel: Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.


⚖️ Der Unterschied auf einen Blick:

Merkmal GKVDRV FormularMuster 56G 850ZielTeilhabe, LebensqualitätBerufliche WiedereingliederungBeginnBinnen 6 Monate nach GenehmigungBinnen 3 Monate nach RehaDauerBis zu 24 MonateMax. 6 MonateEinheitenBis zu 50Nach Reha-Ziel individuellAbrechnungfortlaufendeinmalig am Ende


📌 Was Sie brauchen:

  • Rehasport Ärztliche Verordnung (Formular 56 oder G 850)

  • Genehmigung des Kostenträgers

  • Zertifizierten Rehasportanbieter

  • Teilnahmebestätigungen mit Originalunterschrift


💡 Fazit: GKV oder DRV – beide Wege führen zu mehr Gesundheit

Egal ob Krankenkasse oder Rentenversicherung: Rehasport ist eine gesetzlich verankerte Hilfe zurück in ein aktiveres Leben. Wichtig ist, dass Sie den richtigen Träger wählen – und fristgerecht starten.


💬

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