

Rehasport krankenkasse oder Rentenversicherung!
Rehasport über Krankenkasse oder Rentenversicherung – wer zahlt wann?
In Deutschland gibt es zwei zentrale Kostenträger für Rehabilitationssport: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Beide ermöglichen den Zugang zu Rehasport – aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Formularen, Fristen und Zielsetzungen. Hier erfahren Sie, welcher Träger für Sie zuständig ist und was Sie beachten sollten.
🩺 Rehasport über die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Für wen geeignet?
Alle gesetzlich Versicherten mit einer chronischen oder von Behinderung bedrohten Erkrankung (§ 2 SGB IX). Auch Herzpatientinnen, Schmerzpatientinnen und Personen mit orthopädischen oder neurologischen Einschränkungen.
Ablauf:
Arzt stellt Formular Muster 56 aus.
Patient reicht das Formular bei seiner Krankenkasse ein.
Die Kasse prüft und genehmigt (Start innerhalb von 6 Monaten notwendig).
Rehasport beginnt bei einem zertifizierten Anbieter – z. B. ACTIVITY FITNESS.
Abrechnung erfolgt regelmäßig über Teilnehmerlisten.
Leistungen:
Bis zu 50 Übungseinheiten über einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten.
Komplett zuzahlungsfrei.
Fokus: gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheitserhalt.
🏢 Rehasport über die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Für wen geeignet?
Versicherte nach stationärer oder ambulanter Reha, mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung.
Ablauf:
Reha-Arzt füllt Formular G 850 aus.
Patient reicht es bei der DRV ein.
Genehmigung erfolgt – Rehasport muss innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Ende starten.
Teilnahme über zertifizierten Anbieter, z. B. ACTIVITY FITNESS.
Einmalige Endabrechnung nach Ablauf der Maßnahme.
Leistungen:
6 Monate Gültigkeit ab Rehasportbeginn.
Oft intensivere Frequenz, aber begrenzte Laufzeit.
Ziel: Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.
⚖️ Der Unterschied auf einen Blick:
Merkmal GKVDRV FormularMuster 56G 850ZielTeilhabe, LebensqualitätBerufliche WiedereingliederungBeginnBinnen 6 Monate nach GenehmigungBinnen 3 Monate nach RehaDauerBis zu 24 MonateMax. 6 MonateEinheitenBis zu 50Nach Reha-Ziel individuellAbrechnungfortlaufendeinmalig am Ende
📌 Was Sie brauchen:
Rehasport Ärztliche Verordnung (Formular 56 oder G 850)
Genehmigung des Kostenträgers
Zertifizierten Rehasportanbieter
Teilnahmebestätigungen mit Originalunterschrift
💡 Fazit: GKV oder DRV – beide Wege führen zu mehr Gesundheit
Egal ob Krankenkasse oder Rentenversicherung: Rehasport ist eine gesetzlich verankerte Hilfe zurück in ein aktiveres Leben. Wichtig ist, dass Sie den richtigen Träger wählen – und fristgerecht starten.
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