Kleinreparaturen in Österreich: Das müssen Mieter wissen (mit Checkliste)

Raumgefühl
• vor 1 Woche
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Kleinreparaturen in Österreich: Was Mieter wirklich wissen müssen
Kleinreparaturen sind ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Wer ist für die tropfende Armatur, den defekten Lichtschalter oder den verstopften Abfluss zuständig? In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Mieter kennen sollten, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden und ihre Rechte zu wahren. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte von Kleinreparaturen in Mietwohnungen und bietet eine praktische Checkliste, damit Sie im Ernstfall richtig handeln.
Was genau sind Kleinreparaturen?
Der Begriff "Kleinreparaturen" ist im Mietrechtsgesetz (MRG) nicht explizit definiert. Allerdings hat sich in der Rechtsprechung eine klare Linie herausgebildet. Es handelt sich dabei um die Behebung von Schäden an Gegenständen, die dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen und leicht zugänglich sind. Typische Beispiele sind:
- Sanitäreinrichtungen: Tropfende Wasserhähne, undichte Spülkästen, verstopfte Abflüsse (sofern die Verstopfung nicht durch bauliche Mängel verursacht wurde).
- Elektroinstallationen: Defekte Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungen (sofern der Mieter die Sicherung selbst wechseln kann).
- Heizung: Entlüften von Heizkörpern (sofern der Mieter dazu in der Lage ist).
- Fenster und Türen: Schwergängige Fenstergriffe, klemmende Türen, lose Türschnallen.
- Sonstiges: Rollädenbänder, Dichtungen.
Wichtig: Die Reparatur muss geringfügig sein und keine Fachkenntnisse erfordern. Wenn beispielsweise ein kompletter Wasserhahn ausgetauscht werden muss oder ein Elektriker für die Reparatur eines Lichtschalters benötigt wird, handelt es sich in der Regel nicht mehr um eine Kleinreparatur.
Die Kostentragungspflicht des Mieters
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und keine Mängel aufweist. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass der Mieter sich an den Kosten für Kleinreparaturen beteiligen muss, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Reparatur betrifft Gegenstände, die dem direkten und häufigen Gebrauch des Mieters unterliegen.
- Die Reparatur ist geringfügig und kann ohne Fachkenntnisse durchgeführt werden.
- Die Kosten für die einzelne Reparatur übersteigen einen bestimmten Betrag nicht. Dieser Betrag ist gesetzlich nicht festgelegt, wird aber in der Regel auf € 80 bis € 100 pro Einzelfall geschätzt.
- Die jährliche Gesamtsumme der Kleinreparaturen übersteigt einen bestimmten Betrag nicht. Auch dieser Betrag ist nicht gesetzlich festgelegt, wird aber oft mit 1 bis 1,5 Monatsmieten angesetzt.
Achtung: Diese Beträge sind Richtwerte und können im Mietvertrag abweichend geregelt sein. Es ist daher wichtig, den Mietvertrag genau zu prüfen.
Was tun, wenn eine Kleinreparatur anfällt?
- Schaden feststellen und dokumentieren: Machen Sie Fotos oder Videos des Schadens, um den Zustand vor der Reparatur zu dokumentieren.
- Vermieter informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter. Beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich und fragen Sie, ob er die Reparatur selbst durchführen wird oder ob Sie einen Handwerker beauftragen sollen.
- Kostenvoranschlag einholen (optional): Wenn Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben sollen, holen Sie am besten einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker ein. So können Sie die Kosten besser einschätzen und sicherstellen, dass die Reparatur nicht zu teuer wird.
- Reparatur durchführen oder durchführen lassen: Führen Sie die Reparatur selbst durch, wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen und die Kosten im Rahmen liegen. Andernfalls beauftragen Sie einen Handwerker.
- Rechnung aufbewahren: Bewahren Sie die Rechnung für die Reparatur sorgfältig auf. Sie benötigen sie, um die Kosten mit Ihrem Vermieter abzurechnen.
Wann muss der Vermieter die Kosten übernehmen?
Der Vermieter muss die Kosten für die Reparatur übernehmen, wenn:
- Es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt (z.B. weil die Reparatur zu aufwendig oder zu teuer ist).
- Der Schaden durch einen baulichen Mangel verursacht wurde (z.B. ein Rohrbruch).
- Der Schaden durch normale Abnutzung entstanden ist (z.B. ein alter Teppich, der ersetzt werden muss).
- Die Kosten für die einzelne Reparatur oder die jährliche Gesamtsumme die vereinbarten Beträge übersteigen.
Checkliste Kleinreparaturen für Mieter in Österreich
- Mietvertrag prüfen: Welche Regelungen gibt es zu Kleinreparaturen? Gibt es konkrete Beträge für Einzelreparaturen und die jährliche Gesamtsumme?
- Schaden dokumentieren: Fotos oder Videos machen.
- Vermieter informieren: Schaden melden und Vorgehensweise abklären.
- Kostenvoranschlag einholen (optional): Bei Beauftragung eines Handwerkers.
- Rechnung aufbewahren: Für die Abrechnung mit dem Vermieter.
- Rechte kennen: Wissen, wann der Vermieter die Kosten übernehmen muss.
Fazit
Kleinreparaturen sind ein wichtiger Aspekt des Mietrechts in Österreich. Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, um unnötige Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Dokumentation, eine offene Kommunikation und die Beachtung der gesetzlichen Regelungen können Mieter sicherstellen, dass sie im Falle einer Kleinreparatur richtig handeln und ihre Interessen wahren. Die Checkliste bietet eine praktische Hilfestellung, um den Überblick zu behalten und die notwendigen Schritte zu unternehmen.