Arbeitskleidung: Steuerfalle oder clevere Absetzung?

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vor 1 Woche

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Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: So geht's!

Die Frage, ob und wie man Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Aufwendungen für Berufskleidung sind als Werbungskosten absetzbar, wenn die Kleidung typisch für den Beruf ist und nahezu ausschließlich im beruflichen Kontext getragen wird. Doch Vorsicht, hier lauern einige Steuerfallen, die es zu vermeiden gilt. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und gibt praktische Tipps, wie Sie Ihre Berufskleidung steuerlich geltend machen können.

Was gilt als Arbeitskleidung? Die Unterscheidung ist entscheidend

Nicht jede Kleidung, die Sie bei der Arbeit tragen, ist automatisch absetzbare Arbeitskleidung. Das Finanzamt unterscheidet klar zwischen Berufskleidung und alltäglicher Kleidung. Als Berufskleidung gelten Kleidungsstücke, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Kennzeichnung eindeutig einem bestimmten Beruf zuzuordnen sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schutzkleidung: Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Overalls für Handwerker oder Chemiker.
  • Uniformen: Kleidung mit Firmenlogo oder spezifischem Design, die von Flugbegleitern, Polizisten, Feuerwehrleuten oder Krankenschwestern getragen wird.
  • Typische Berufskleidung: Kochjacken, Arztkittel, Zunftkleidung.

Alltägliche Kleidung, die auch privat getragen werden kann, wie beispielsweise Anzüge, Kostüme oder Business-Casual-Outfits, ist hingegen in der Regel nicht absetzbar. Auch wenn Sie diese Kleidung ausschließlich für die Arbeit kaufen, ändert das nichts an ihrer grundsätzlichen Eignung für den privaten Gebrauch.

So machen Sie Ihre Arbeitskleidung steuerlich geltend

Um Ihre Arbeitskleidung steuerlich geltend zu machen, müssen Sie die Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Belege sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen für den Kauf der Arbeitskleidung sorgfältig auf. Ohne Belege ist eine Absetzung nicht möglich.
  2. Aufzeichnung führen: Notieren Sie, welche Kleidungsstücke Sie wann und zu welchem Preis gekauft haben. Dies hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und die Angaben in der Steuererklärung korrekt zu machen.
  3. Werbungskosten eintragen: Tragen Sie die Gesamtsumme Ihrer Ausgaben für Arbeitskleidung in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung unter dem Punkt "Berufskleidung" ein.
  4. Nachweise bereithalten: Das Finanzamt kann Nachweise für Ihre Angaben verlangen. Halten Sie daher die Rechnungen und Aufzeichnungen bereit.

Wichtig: Beachten Sie, dass es eine Werbungskostenpauschale gibt. Diese beträgt aktuell 1.230 Euro (Stand 2023). Nur wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inklusive Arbeitskleidung) diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Absetzung der Arbeitskleidung tatsächlich steuermindernd aus. Es lohnt sich also, alle relevanten Werbungskosten zu sammeln und zu prüfen, ob die Pauschale überschritten wird.

Die leidige Reinigung: Auch das ist absetzbar!

Nicht nur der Kauf, sondern auch die Reinigung von Arbeitskleidung kann steuerlich geltend gemacht werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis der tatsächlichen Kosten: Wenn Sie die tatsächlichen Reinigungskosten nachweisen können (z.B. durch Rechnungen der Reinigung), können Sie diese in voller Höhe absetzen.
  • Pauschale Schätzung: Wenn Sie keine Einzelnachweise haben, können Sie die Reinigungskosten auch pauschal schätzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel eine Schätzung, die sich an den Kosten für die Reinigung ähnlicher Kleidungsstücke orientiert. Hierfür können Sie beispielsweise Vergleichsangebote von Reinigungen einholen oder sich an branchenüblichen Werten orientieren.

Wichtig: Auch für die Reinigungskosten gilt, dass sie nur dann steuermindernd wirken, wenn Ihre gesamten Werbungskosten die Werbungskostenpauschale übersteigen.

Stolpersteine und Steuerfallen vermeiden

Bei der Absetzung von Arbeitskleidung gibt es einige Steuerfallen, die Sie kennen sollten:

  • Private Nutzung: Wenn Sie Ihre Arbeitskleidung auch privat nutzen, ist eine Absetzung nicht möglich. Dies gilt insbesondere für Kleidungsstücke, die nicht eindeutig als Berufskleidung erkennbar sind.
  • Angemessenheit der Kosten: Das Finanzamt prüft, ob die Kosten für die Arbeitskleidung angemessen sind. Überteuerte Designerkleidung wird in der Regel nicht in voller Höhe anerkannt.
  • Fehlende Belege: Ohne Belege ist eine Absetzung nicht möglich. Bewahren Sie daher alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf.
  • Vermischung mit anderer Kleidung: Wenn Sie Ihre Arbeitskleidung zusammen mit Ihrer privaten Kleidung waschen, kann es schwierig sein, die Reinigungskosten korrekt zuzuordnen. Versuchen Sie, die Arbeitskleidung separat zu waschen, um die Kosten besser nachweisen zu können.

Spezialfall: Arbeitszimmer und Berufskleidung

Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer haben, können Sie unter Umständen auch die Kosten für die Aufbewahrung und Pflege Ihrer Arbeitskleidung im Arbeitszimmer absetzen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt und die Arbeitskleidung überwiegend im Arbeitszimmer aufbewahrt wird.

Fazit: Arbeitskleidung clever absetzen und Steuern sparen

Die Absetzung von Arbeitskleidung kann eine clevere Möglichkeit sein, Steuern zu sparen. Wichtig ist, die Voraussetzungen zu kennen, die Belege sorgfältig aufzubewahren und die Kosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Vermeiden Sie die genannten Steuerfallen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation können Sie Ihre Berufskleidung steuerlich geltend machen und Ihre Steuerlast reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, und profitieren Sie von den Vorteilen der Arbeitskleidungsabsetzung.